Allgemeine Geschäftsbedingungen des ÖAGG

Veranstaltungs- und Seminarprogramm

Das Aus- und Weiterbildungsprogramm des ÖAGG enthält Angebote der Sektionen des ÖAGG sowie von graduierten Mitgliedern. Ein Großteil der Angebote ist als Fortbildung im Sinne des Psychotherapie-Gesetzes anrechenbar. Ein Teil der Angebote sind ÖAGG-Eigenveranstaltungen: diese werden von ÖAGG-Teilbereichen durchgeführt, die Kosten sind nach derzeitiger Gesetzeslage umsatzsteuerfrei. Bei Eigenveranstaltungen tritt der ÖAGG als Vertragspartner des jeweiligen Veranstaltungsteilnehmers auf. Die übrigen Veranstaltungen werden von ÖAGG-graduierten Trainern/innen und Therapeuten/innen durchgeführt (Fremdveranstaltungen): diese sind zum Teil umsatzsteuerfrei, können aber auch mit 20% Umsatzsteuer belastet sein (siehe jeweiliges Angebot). Organisatorische und inhaltliche Verantwortung übernimmt der ÖAGG nur für Eigenveranstaltungen.

Teilnahmebedingungen

Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese bei der jeweiligen Veranstaltung gesondert angeführt und sind von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen zu erfüllen. Generell sind während einer Veranstaltung keine Vertretungen durch andere Personen vorgesehen.

Anmeldung und Zahlung

Bei der jeweiligen Veranstaltung ist die in der Info angegebene Person und/oder Anschrift maßgeblich für Anmeldungen, Rückfragen und Zahlungen. Wenn nicht anders angegeben handelt es sich um österreichische Adressen. Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen zu den Veranstaltungen können nur schriftlich (auch per Fax und E-Mail) oder persönlich entgegengenommen werden. Jede Anmeldung ist verbindlich.

Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders angeführt muss die Zahlung des Seminarbeitrages bis spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Seminartermin auf dem jeweils angeführten Konto eingelangt sein.

Nach Eingang der Seminargebühr erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Sollte die Gruppe schon belegt sein, werden Sie auf der Warteliste vermerkt und benachrichtigt, wenn ein Platz frei wird. Nach Anmeldeschluss erhalten Sie, falls erforderlich, auch nähere Angaben zum Seminarort. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt.

Rücktritt und Stornierungen

Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Bei Verhinderung kann eine Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (eingelangt bei Veranstalter) kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 50% des Veranstaltungsbeitrags verrechnet werden. Bei Stornierung am ersten Tag der Veranstaltung bzw. danach wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig, dies gilt auch dann, wenn Teilzahlungen vereinbart wurden.

Die Stornogebühr entfällt, wenn ein/e der Zielgruppe entsprechende/r ErsatzteilnehmerIn nominiert wird, die/der Veranstaltung besucht und den Veranstaltungsbeitrag leistet.

Änderungen und Absagen von Veranstaltungen

Die Seminare werden jeweils nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt. Durch langfristige Planung können sich überdies organisatorisch bedingte Änderungen ( Änderungen von Seminartagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern/-innen) sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen ergeben. Die TeilnehmerInnen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers / der Trainerin oder durch sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber dem ÖAGG sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt auch für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen.

Im Falle einer Veranstaltungsabsage werden bereits eingezahlte Veranstaltungsbeiträge auf das jeweils von den TeilnehmerInnen schriftlich bekannt gegebene Konto überwiesen oder für auf Wunsch für Folgeveranstaltungen gut geschrieben.

Seminarteilnahme / Anwesenheitspflicht

Aus methodischen Gründen ist die durchgehende Anwesenheit aller SeminarteilnehmerInnen erforderlich. Jede/r Gruppenteilnehmer/in nimmt eigenverantwortlich an dem Seminar teil. Sollten Sie sich zum jeweiligen Zeitpunkt in Psychotherapie oder in psychiatrischer Behandlung befinden, werden Sie gebeten, sich wegen der Teilnahme mit Ihrem/Ihrer Therapeuten/in zu besprechen.

Bei psychotherapeutischen Behandlungsangeboten ist es bei Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen oder psychosomatischen Störung möglich, von der jeweiligen Krankenkasse einen Kostenzuschuss zu den Behandlungskosten zu erhalten. Auskünfte darüber gibt Ihnen der jeweilige Therapeut/die Therapeutin und insbesondere Ihre Krankenkasse.

Teilnahmebestätigungen

Teilnahmebestätigungen über den Besuch von Veranstaltungen können nur ausgestellt werden, wenn die/der TeilnehmerIn während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend war.

Anrechenbarkeiten und Selbsterfahrung

Hinweise auf Anrechenbarkeiten von Seminaren als Aus- bzw. Weiterbildungsschritt erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Ausbildungseinrichtung. Da die Anrechenbarkeiten bei Propädeutikums-Anbietern unterschiedlich gehandhabt werden, ist unabhängig davon, ob PropädeutikumsteilnehmerInnen als Zielgruppe genannt sind, bereits vor Anmeldung für eine Veranstaltung bei den zuständigen Leitungen der Propädeutika eine entsprechende Abklärung der Anrechenbarkeit erforderlich. Allein aus dem Anführen als Zielgruppe kann eine Anrechnung nicht abgeleitet werden.

Als Selbsterfahrung für das psychotherapeutische Propädeutikum kann ausschließlich Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrung in einer anerkannten fachspezifischen Methode bei einer/m eingetragenen Psychotherapeut/in angerechnet werden; d.h. keine Mixturen mit Kunsttherapie, holotropem Atmen, Tanztherapie, NLP etc. Es darf keine Kostenbeteiligung durch eine Krankenkasse erfolgen. Nach Möglichkeit soll es sich bei der Selbsterfahrung um einen kontinuierlichen Prozess handeln.

Die begleitende Praktikumssupervision hat durch eine/n eingetragene/n Psychotherapeuten/in zu erfolgen.

Ausschließung von der Teilnahme / Rücktritt vom Vertrag

Bei Zahlungsverzug oder Vorliegen wesentlicher Gründe, die insbesondere in einem unzumutbaren Verhalten gegenüber anderen TeilnehmerInnen, Vortragenden oder MitarbeiterInnen des ÖAGG liegen, können TeilnehmerInnen vom Veranstaltungsbesuch ausgeschlossen werden und behält sich der ÖAGG vor, vom Vertrag  zurück zu treten. Der bereits bezahlte Seminarbeitrag wird aliquot rückerstattet.

Fördermöglichkeiten

Der ÖAGG ist in österreichweit als anerkannter Bildungsträger (ÖCert, WienCert) zertifiziert. Dieser Status eröffnet allen TeilnehmerInnen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, in ihrem jeweiligen Bundesland (Wohnsitz) die Möglichkeit, Förderungen von Aus- und Weiterbildungen zu erlangen. Dabei sind die Förderrichtlinien  des jeweiligen Bundeslandes zu beachten und eine Fördermöglichkeit vor Beginn einer Aus- und Weiterbildung, Seminar oder Veranstaltung mit den entsprechenden Förderstellen abzuklären.

Datenschutz

Alle persönlichen Angaben der TeilnehmerInnen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die TeilnehmerInnen bzw. InteressentInnen stimmen mit der Übermittlung ihrer Daten ausdrücklich zu, dass alle personenbezogenen Daten gespeichert und für Informationen verwendet werden dürfen. Dies schließt auch den Versand des ÖAGG Newsletters oder von SMS Infos an die bekanntgegebene Mail-Adresse oder Handynummer mit ein.

Haftungsausschuss

Für persönliche Gegenstände der TeilnehmerInnen wird seitens des jeweiligen Seminarveranstalters keine Haftung übernommen.

Alle Angaben bei den jeweiligen Veranstaltungen erfolgen nach bestem Wissen; allerdings kann vom ÖAGG keine wie immer geartete Haftung übernommen werden – Druckfehler, Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten.

Die als Crossover bezeichneten Einschaltungen von ÖAGG-Mitgliedern entsprechen nicht einer im ÖAGG vertretenen Fachrichtung. Der ÖAGG kann daher keine inhaltliche und fachliche Verantwortung für diese Angebote übernehmen.

Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart. Diese Bestimmung findet auf Verbrauchergeschäfte keine Anwendung.