Die Seminare werden jeweils nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt. Durch langfristige Planung können sich überdies organisatorisch bedingte Änderungen ( Änderungen von Seminartagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern/-innen) sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen ergeben. Die TeilnehmerInnen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers / der Trainerin oder durch sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber dem ÖAGG sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt auch für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen.
Im Falle einer Veranstaltungsabsage werden bereits eingezahlte Veranstaltungsbeiträge auf das jeweils von den TeilnehmerInnen schriftlich bekannt gegebene Konto überwiesen oder für auf Wunsch für Folgeveranstaltungen gut geschrieben.