Willkommen beim Propädeutikum des ÖAGG Willkommen beim Propädeutikum des ÖAGG

Österreichischer Arbeitskreis für Gruppentherapie und Gruppendynamik

STANDORTE: WIEN & GRAZ

+ Zusatzangebot Online

Voranmeldung von 23.-26.01.2025 möglich

Wir freuen uns über Ihr anhaltend großes Interesse am ÖAGG Propädeutikum!
Die nächste Möglichkeit, sich für einen Einstieg als ordentliche:r Kandidat:in voranzumelden, ist zwischen 23. und 26. Jänner 2025. 
Bitte schreiben Sie uns in diesem Zeitraum eine kurze, formlose E-Mail mit Ihrem Anmeldungswunsch sowie Ihrem bevorzugtem Seminarstandort (Wien oder Graz). Sie erhalten im Anschluss, nach Maßgabe freier Plätze, von uns einen Einstiegstermin per E-Mail, der sich auf eines der darauffolgenden Monate beziehen wird.

Unregelmäßige Bürozeiten über die Feiertage

Sehr geehrte Kandidat:innen und Interessent:innen,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unser Büro über zwischen 23.12.2024 und 06.01.2025 nur unregelmäßig besetzt ist.

Sie erreichen uns wieder regelmäßig ab Dienstag, den 07.01.2025.

Auf diesem Wege wünschen wir Ihnen schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

Wichtige Änderungen im Psychotherapiegesetz NEU

Sehr geehrte Kandidat:innen und Interessent:innen,

in der Sitzung des Nationalrats am 17. April 2024 wurde das neue Psychotherapiegesetz2024 – PthG 2024 beschlossen. Dieses Gesetz betrifft die „Akademisierung“ der Ausbildung von Psychotherapeut:innen und beinhaltet auch spezifischere Regelungen zum Berufsbild, zur Berufsausübung und zu den Berufspflichten.

Alle entsprechenden Unterlagen finden Sie online im RIS.

Für bestehende Kandidat:innen des Propädeutikums sowie an der Ausbildung interessierte Personen dürfen wir Ihnen folgende Informationen des Bundesministeriums mitteilen:

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bezieht sich auf den Beschluss des Nationalrates vom 17.04.2024 sowie den Beschluss des Bundesrates vom 24.04.2024 betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden, und darf mitteilen, dass dieses Bundesgesetz nunmehr mit BGBl. I Nr. 49/2024 kundgemacht worden ist.

1. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten des PThG 2024 am 01.01.2025, ausgenommen die Regelungen für die sogenannte „Akademisierung“, die mit 01.10.2026 in Kraft treten wird.

2. Ab 01.01.2025 bedarf es keiner Eignungsansuchen gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 oder Abs. 2 Z 6 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, mehr. Vor diesem Tag beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingelangte Ansuchen werden nach Inkrafttreten des PThG 2024 entsprechend abgeschlossen werden.
Darüber hinaus wird für die Zulassung zum Propädeutikum ausschließlich auf die Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 PThG 2024 abzustellen sein (Handlungsfähigkeit und Universitätsreife, keine neuen Verfahren zur Zulassung).

Unabhängig vom Inkrafttreten der Bestimmungen zur neuen Psychotherapie Ausbildung mit 01.10.2026, wird das psychotherapeutische Propädeutikum bis längstens 30. September 2030 abzuschließen sein. Das psychotherapeutische Propädeutikum darf daher weiterhin angeboten werden, solange die teilnehmenden Personen innerhalb der gesetzlichen Frist dieses abschließen (können).

Das psychotherapeutische Fachspezifikum in der bisherigen Form ist bis längstens 1. Oktober 2030 zu beginnen und bis längstens 30. September 2038 abzuschließen.
Jedenfalls zu beachten ist, dass ab Inkrafttreten des PThG 2024 die Altersgrenzen von 24 bzw. 28 sowohl für den Beginn des psychotherapeutischen Fachspezifikums als auch für die Eintragung in die Psychotherapeutenliste wegfallen.

Weiters dürfen wir gerne auf die ausführlichen FAQs auf der Website des Österreichischen Bundesverbands für Psychotherapie verweisen.

Weitere Ausbildungsmöglichkeiten im ÖAGG

Sehr geehrte Kandidat:innen,

wir dürfen Sie hiermit gerne über kommende Ausbildungsmöglichkeiten in ÖAGG-Fachspezifikumsgruppen informieren:

Informationen zu kommenden ÖAGG-Fachspezifika und Ausbildungen PDF

Nähere Informationen finden Sie auch auf der ÖAGG-Homepage.